Willkommen auf tempdata.ch

RSS-Feed wird durch tempservice-Newsletter ersetzt

Auf der neuen tempdata-Webseite erscheinen Neuigkeiten und Änderungen zu tempdata.ch im neuen tempservice-Newsletter. Der Newsletter löst somit den RSS-Feed ab.

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Welche Informationen gelten?
Ab dem 13. Oktober 2020 finden Sie auf der neuen Webseite von tempdata.ch sowie in der neuen Schnittstelle Bestimmungen, die seit dem 1. Januar 2019 gelten. Ältere Bestimmungen, welche vor dem 1. Januar 2019 gültig waren, können von der bisherigen Datenbank unter https://alt.tempdata-api.ch abgerufen werden.

Für den Zeitraum zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2020 gültige Bestimmungen finden Sie auf beiden Datenbanken https://www.tempdata.ch und https://alt.tempdata-api.ch. Bei allfälligen Abweichungen gelten die Daten auf https://alt.tempdata-api.ch.

Ab dem 1. Januar 2021 finden Sie sämtliche ab diesem Zeitpunkt gültigen Bestimmungen nur noch unter https://www.tempdata.ch und für Schnittstellenabfragen unter https://www.tempdata-api.ch.

Auswahl nach Stichwörtern

Beruf/Branche/Ort eingeben und unten GAV auswählen

Auswahl nach Branche

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Seit dem 1. Januar 2012 gilt der GAV Personalverleih für einen Grossteil der Temporärangestellten in der Schweiz und mit ihm die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen sämtlicher allgemeinverbindlich erklärter und einiger nicht-allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge (GAV). Die GAV-Datenbank tempdata umfasst alle relevanten Eckdaten der für Temporärangstellten in den jeweiligen Branchen geltenden Bestimmungen. Sie bietet so auf Fragen zu den jeweils geltenden Bestimmungen rasche und konkrete Antworten und ermöglicht Ihnen:

  • nach den Bestimmungen in den verschiedensten Branchen mittels Stichwörtern zu suchen;
  • ausgewählte Bestimmungen (bspw. Ferien) aufzurufen
  • individuelle Mindeststundenlöhne (inkl. Ferien- und Feiertagszuschlag und evtl. Anteil 13. Monatslohn) zu berechnen.

Des Weiteren stehen weiterführende Dokumente zum Download und weitere nützliche Links zur Verfügung.

Es handelt sich also um Informationen zu Löhnen und Angaben, welche auf keinen Fall unterschritten werden dürfen. Sollte dies aber der Fall sein, dann empfehlen wir Ihnen, sich mit der Schweizerische Paritätische Berufskommission Personalverleih (SPKP) in Verbindung zu setzen.

Aktuell

GAV Bauwerk Parkett AG, St. Margrethen

Neue Zusatzvereinbarung per 1. April 2024: Neue Mindestlöhne und Erhöhung des Zuschlags im 2-Schicht-Betrieb (gilt für den Personalverleih ab 22. Mai 2024).

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Personalverleih Autogewerbe Ostschweiz

Änderung der Allgemeinverbindlicherklärung per 1. Mai 2024: Generelle Lohnerhöhung um 1.8%, maximal CHF 100.– pro Monat.

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Personalverleih Schweizerische Möbelindustrie

Verlängerung und Änderung der Allgemeinverbindlicherklärung per 1. Mai 2024: Erhöhungen der Mindestlöhne, Lohnerhöhung und ein zusätzlicher Ferientag für das Jahr 2024.

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